S.I.C. I. Die Erbringung von Bauplanungsleistungen einschließlich statischer und bauphysikalischer Berechnungen, die Durchführung von Bauarbeiten, die Errichtung von Bauwerken und der Vertrieb von Baulichkeiten für den privaten und gewerblichen Bereich sowie die Abwicklung kompletter Bauvorhaben. II. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art zu erwerben, zu pachten und sich an solchen Unternehmen in jeder Form zu beteiligen oder Gesellschaften zu übernehmen.