S.I.C. A Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (Finanzportfolioverwaltung gemäß § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 3 KWG) b Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung gemäß § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 KWG c) Beratung von Geschäften über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlageberatung gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1a KWG d) Anschaffung von Veräußerung von Finanzinstrumenten im fremden Namen für fremde Rechnung (Abschlussvermittlung gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 2 KWG) e Vermögensreporting und Vermögenscontrolling f Beratung von Unternehmen Die Gesellschaft ist nicht befugt, sich bei der Einbringung von Finanzdienstleistungen Eigetnum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen; sie handelt nicht auf eigene Rechnung mit Finanzinstrumenten.