S.I.C. A Der Betrieb eines Communicationcenters, insbesondere eines Costumer Integration Centers, b Die Vermittlung von Immobilien und Sachwerten, Versicherungsverträgen, Krediten, Darlehen, Bausparverträgen und des Erwerbs von Anteilsscheinen an einer Kapitalanlagegesellschaft. Nicht umfasst sind dabei gemäß § 32 des Kreditwesengesetzes erlaubnispflichtige Finanzdienstleistungen. Die Vermittlung des Erwerbs von Anteilsscheinen an einer Kapitalgesellschaft ist beschränkt auf die Vermittlung zwischen Kunden und Unternehmen bzw. Institutuionen im Sinne von § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 Kreditwesengesetz und umfasst nicht die Befugnis, sich bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen Eigentum oder Besitz an Geldern, Anteilsscheinen oder Anteilen von Kunden zu verschaffen.