S.I.C Durchführung von Ausflugsfahrten mit Kraftomnibussen (§ 48 Abs.1 PBefG) sowie Personenbeförderung mit Mietomnibussen (Linienverkehr), die Durchführung von Chauffer- sowie Fahrdiensten zu Flughäfen, und die Erbringung von allgemeinen Serviceleistungen, die im Zusammenhang mit Personenbeförderung stehen (§ 49 PBefG) sowie Vermietung und Verpachtung von Gewerbeflächen. .