S.I.C. 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige (§ 53 AO) und gemeinnützige Zwecke (§ 52 AO). 2. Zweck der Gesellschaft ist die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind, die Förderung der Aus-, Fort- und Weiterbildung in der Altenhilfe, die Betreuung und Förderung von Kindern und Jugendlichen sowie die Unterstützung von Eltern, Alleinerziehenden und Familien bei der Betreuung von Kindern und Jugendlichen.