S.I.C. Betrieb eines Bauunternehmens, insbesondere Herstellung und Veräußerung von schlüsselfertigen Gebäulichkeiten, sowie Herstellung, Handel und Vertrieb von Baustoffen aller Art, ferner Planung von Gebäulichkeiten und Vornahme aller Rechtsgeschäfte und/oder Handlungen, die unmittelbar oder mittelbar dem Unternehmensgegenstand zu dienen geeignet sind. Ausgenommen sind Tätigkeiten, die der Genehmigung nach § 34 c GewO bedürfen.