S.I.C. A Betrieb und Unterhaltung von Abendlokalen, Diskotheken etc., Ausrichtungen von Events aller Art und Größen sowie Tanzveranstaltungen. b die Beteiligung an anderen Unternehmen - gleichgültig in welcher Rechtsform - und die Übernahme der Geschäftsführung und Verwaltung von Geschäftsbetrieben der unter a genannten Art.