S.I.C Die Vermittlung von Versicherungen nach § 34d GewO, gem. § 34f Abs. 1 Satz 1 (Nr. 1) GewO die Anlagevermittlung und -beratung von Anteilen oder Aktien an Investmentvermögen im Rahmen des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG. Bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen ist das Unternehmen nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Anteile oder Aktien an Hedgefonds im Sinne des § 283 KAGB werden nicht vermittelt, die Vermittlung von Immobilien und Krediten gem. § 34c und § 34i GewO.