Die meisten Menschen verwenden die Begriffe Übersetzer und Dolmetscher synonym. Tatsächlich unterscheiden sich beide Berufe stark voneinander. Gemeinsam ist ihnen, dass sie beruflich Fremdsprachen übersetzen und in beiden zur Anwendung kommenden Sprachen über einen außerordentlich tiefen Wortschatz verfügen. Während der Übersetzer sich jedoch auf das geschriebene Wort konzentriert und in der Regel Texte wie Romane, Dokumente oder Gebrauchsanweisungen bearbeitet, übersetzen Dolmetscher das gesprochene Wort. Oftmals übertragen sie das Gehörte im gleichen Augenblick in eine andere Sprache, müssen also sowohl gut zuhören als auch gleichzeitig sprechen. Dementsprechend heißen sie Simultandolmetscher. Übersetzen sie jedoch nach einem abgeschlossenen Satz oder Bestandteil einer Rede, während der Redner pausiert, spricht man von Konsekutivdolmetschern.
Bei der Flut an Dolmetschern und Übersetzern sowie entsprechenden Agenturen und Büros mit Dienstleistungen in diesem Bereich, ist es nicht einfach, das passende Angebot zu finden. Qualifizierte Übersetzer sind jedoch relativ einfach zu erkennen. Sie verfügen über ein entsprechendes Zertifikat und neben ihren sprachlichen Kenntnissen auch Fachwissen über Geschichte, Kultur und Leute der jeweiligen Länder. Ein guter Übersetzer kennt sich zudem in verschiedenen Textformen aus und ist in der Lage Briefe, Dokumente, Romane und andere Spielarten des geschriebenen Wortes adäquat in eine andere Sprache zu transferieren. Um ihren Kunden Sicherheit zu geben, bieten Agenturen und Übersetzer Beglaubigungen an, die offiziell zertifizieren, dass sie die Übersetzung professionell und korrekt durchgeführt haben.
Bei einer beglaubigten Übersetzung handelt es sich um die Übersetzung eines offiziellen Dokuments, die der zuständige Übersetzer mit einem sogenannten Beglaubigungsvermerk kennzeichnet. Sie dürfen diese Beglaubigung nur dann vornehmen, wenn sie gerichtlich beeidigt sind. Sie sind in diesem Fall in der offiziellen bundesweiten Datenbank der beeidigten Übersetzer und Dolmetscher vermerkt. Die beglaubigte Übersetzung findet bei der Übersetzung von fremdsprachigen Dokumenten Anwendung, die bei Behörden, Gerichten oder Bildungseinrichtungen eingereicht werden. Derartige Übersetzungen sind über den Paragrafen § 142 ZPO Abs. 3 in allen Bundesländern gültig. Die Behörden in ganz Deutschland sind deshalb verpflichtet, beglaubigte Übersetzungen zu akzeptieren.
Obwohl seriöse Anbieter im Normalfall nach vergleichbar hohen Standards arbeiten, ist eine pauschale Aussage zu einem Durschnittspreis nicht möglich. In Deutschland gibt es grundsätzlich zwei unterschiedliche Formen der Berechnungsgrundlage. Entweder handelt es sich um einen Pauschalpreis oder einen Zeilenpreis. Eine Pauschale erheben Übersetzer normalerweise dann, wenn es sich um offizielle Dokumente handelt. Das können Urkunden oder Handelsregisterauszüge sein. Oftmals ist es nicht möglich, im Voraus den konkreten Textumfang zu ermitteln, weshalb Dienstleister einen Preis festlegen.
Die zweite Herangehensweise ist ein Zeilen- oder Wortpreis. Diese Methode nutzen Anbieter von beglaubigten Übersetzungen. Der Zeilenpreis richtet sich nach dem Schwierigkeitsgrad der Sprache und liegt zwischen einem und zwei Euro. Dazu kommt eine Beglaubigungsgebühr zwischen fünf und 20 Euro. Bei besonders kurzen Texten kommt eine Mischform zwischen Zeilen- und Pauschalpreis zum Tragen. Dann legen Übersetzer einen Mindestbetrag fest. Erst wenn der Umfang diesen übersteigt, greift die Zeilenabrechnung. Seriöse Anbieter verfügen über transparente Preisstrukturen und geben bereitwillig Auskunft über die Kosten ihrer Leistungen und eventuelle Zusatzkosten, wie Versand oder optionale Dienste. Sollten sie einen Einblick verweigern, ist Vorsicht geboten.
Übersetzung | Preise |
---|---|
niedrige Spezialisierung/Komplexität | ab 0,80 € pro Zeile |
hohe Spezialisierung und niedrige Komplexität | ab 1,40 € pro Zeile |
niedrige Spezialisierung und hohe Komplexität | ab 1,40€ pro Zeile |
hohe Spezialisierung und hohe Komplexität | ab 1,60€ pro Zeile |
Fließtextübersetzung | ab 0,15 € pro Wort |
Auch eine Abrechnung nach Stunden ist möglich. |