Jeder kennt sie und ganz grob wissen auch die meisten, was sie machen: Hausmeister. Der Beruf des Hausmeisters ist gesetzlich aber nicht geschützt. Das bedeutet, dass es auch keine staatlichen Vorgaben gibt, was ein Hausmeisterservice leisten muss. Aus dem allgemeinen üblichen Geschäftsalltag ergeben sich jedoch eine Reihe von typischen Aufgaben, denen sich der Hausmeisterservice widmet. Dazu gehören in erster Linie Reinigungsaufgaben im und um das Haus, beispielsweise das Säubern von Zufahrtsstraßen, die zum Grundstück gehören. Auch die Überwachung der Heizung und der Wasserversorgung und die Pflege des Fahrstuhls gehören zu den Tätigkeiten. Zudem stellen Hausmeister üblicherweise die Mülltonnen für die Müllabfuhr bereit und bessern kleinere Schäden am Haus und Grundstück aus. Fallen größere Schäden an, informieren sie die entsprechenden Dienstleister. Gerade im Winter sind sie zudem für die Räumung von Schnee und die Streuung verantwortlich, um Gefahrenpotenziale zu vermeiden. In einigen Fällen übergeben sie zudem die Wohnungsschlüssel für hinzugezogene Mieter.
Grundsätzlich bestimmen die Hauseigentümer, ob ein Hausmeisterservice vonnöten ist. Bei Wohnhäusern mit mehreren Mietparteien ist es durchaus üblich, große Teile der Hausmeistertätigkeit auf die Mieter umzulagern. So etwa die Säuberung des Treppenhauses. Gerade bei Gebäuden mit wenigen oder keinen Bewohnern ist - sollte eine ordentliche Pflege gewünscht sein - die Anstellung eines Hausmeisters unabdingbar.
Die Kosten der Hausmeisterdienstleistung variiert von Fall zu Fall und richtet sich an vielen Faktoren aus. Einer der wichtigsten Preisgestaltungsparameter ist das Ausmaß der anfallenden Tätigkeiten. Je mehr Pflichten ein Hausmeister hat, desto besser sollte seine Entlohnung ausfallen. Ein weiterer Faktor ist sicherlich der lokale Lohndurchschnitt. Eine weitere Einflussgröße ist die Art des Einstellungsverhältnisses, also ob der Hausmeister in Vollzeit-, Teilzeit oder über einen Minijob angestellt ist. Zudem muss der Arbeitgeber sich entscheiden, ob er eine Bezahlung nach Stunden oder über ein festes Gehalt pro Monat wünscht. Im Sinne der Lohnbuchhaltung sollte keinesfalls der Arbeitgeberanteil, also die Steuern und Sozialabgaben unberücksichtigt bleiben. Ein Bruttogehalt von bis zu 2.500 Euro pro Monat ist durchaus üblich. Sollte ein Hausmeister unübliche und über das normale Maß hinausgehende Tätigkeiten ausüben, so können es schnell mehrere hundert Euro darüber sein. Wer einen Hausmeister anstellt, sollte sich bewusst sein, dass bestimmte Tätigkeiten in den Nebenkosten gelegt werden dürfen. Es gibt hierbei voll umlagefähige Nebenkosten wie die Reinigung des Gebäudes oder auch den Winterdienst, die Pflege von Grünanlagen und ähnliche Tätigkeiten. Auch Überwachungsaufgaben gehören hierzu, beispielsweise der Heizenergie und des Wassers. Andere Kostenfaktoren dürfen jedoch nicht in der Nebenkostenabrechnung umgelegt werden. Dazu gehören Ausbesserungsarbeiten an der Immobile oder Tätigkeiten, die rein mit der Verwaltung zu tun haben. Auch wenn im Rahmen einer Wohnungsbesichtigung Gäste ins Haus gelassen werden, spielen die dadurch entstehenden Kosten nicht in die Nebenkostenabrechnung mit hinein. Abgesehen davon müssen alle Aufgaben, die der Hausmeister durchführt, in ihr einzeln aufgeführt sein. Dadurch ist für die Mieter maximale Transparenz garantiert.
Hausmeisterdienste | Preise |
---|---|
1 Stunde | ab 30,00 € |
ab 10 Stunden pro Monat | ab 27,50 € pro Stunde |
ab 20 Stunden pro Monat | ab 25,00 € pro Stunde |
Grundreinigung | ca. 30,00 € pro Stunde |
Treppenhausreinigung | ab 12,00 € pro Etage |
kleine Reparaturen | ab 25,00 € |
Winterdienst | ab 20,00 € pro Monat |
Da es keinen vorgegeben Berufsweg für Hausmeister gibt und die Berufsbezeichnung nicht geschützt ist, führen viele Pfade in den Job. Von Handwerkern über Akademiker bis hin zu ungelernten Arbeitskräften ist alles vertreten. Bei der Suche sollten Arbeitgeber in jedem Fall auf Grundqualifikationen wie handwerkliches Geschick aber auch auf Verantwortungsbewusstsein achten.