Jeder Mensch kann im Laufe seines Lebens pflegebedürftig werden, ob durch einen schweren Unfall oder durch Krankheit. Die ambulante Pflege, egal ob vorübergehend oder dauerhaft, gewährt ihnen eine angemessene medizinische und hauswirtschaftliche Versorgung in den eigenen vier Wänden. Deshalb heißt sie auch "häusliche Pflege". In der Regel übernimmt sie ein Pflegedienst, sie kann aber auch von Angehörigen geleistet werden. Dienstleister besuchen die Person je nach Schwere des Falls mehrmals wöchentlich oder täglich und helfen ihr so, weiterhin in ihrem gewohnten Umfeld leben zu können, statt in ein Heim umziehen zu müssen.
Sie besteht aus drei Elementen: der Behandlungspflege, der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung. Erstere wird mit Abstand am häufigsten in Anspruch genommen. Wie der Name bereits verrät, stellt sie eine angemessene medizinische Behandlung sicher, kann jedoch keinen Arzt ersetzen. Konkret verabreichen Dienstleister Injektionen, wechseln einen Wundverband und Ähnliches.
Bei der Grundpflege sorgen sie sich hingegen um die Hygiene und Ernährung des Patienten. Daneben stellen sie über die hauswirtschaftliche Hilfe sicher, dass Einkäufe erledigt werden oder sie kochen und säubern die Wohnung eines Bedürftigen.
Nach dem Sozialgesetzbuch Fünf umfasst sie eine ganze Reihe an Services. Dazu gehören die Gabe von Medikamenten, Injektionen, das Training von Fähigkeiten, um den Patienten im Rahmen der Möglichkeiten fit und aktiv zu halten sowie die Versorgung mit Lebensmitteln und Gütern des täglichen Bedarfs. Bei der Seniorenbetreuung beschäftigen sich die Pfleger mit den Menschen, indem sie mit ihnen interagieren, spazieren gehen oder sie zu Veranstaltungen begleiten. Neben dem Dienst am Patienten selbst, leisten sie jedoch auch Schulungen für Angehörige und beraten sie zur Pflegeeinstufung.
Sollte dem Gesuch stattgegeben werden, übernimmt die Versicherung für Personen mit mindestens Grad 2 die Kosten für den Service auf Hilfestellungen, die körperbezogen sind. Ferner zahlt sie für pflegerische Betreuung und Hilfe im Haushalt. Die Zahlungen übernimmt sie im Rahmen einer Tabelle, die gesetzlich einen Maximalbetrag pro Monat vorschreibt. Übersicht der Pflegeleistungen:
Pflegegrad | Zuschuss pro Monat |
---|---|
Pflegegrad 1 | 0,00 € |
Pflegegrad 2 | 689,00 € |
Pflegegrad 3 | 1.298,00 € |
Pflegegrad 4 | 1.612,00 € |
Pflegegrad 5 | 1.995,00 € |
Während es bei Grad 1 kein Geld gibt, deckt sie bei Stufe 2 Kosten bis 689 Euro, bei Stufe 3 bis 1.298 Euro, bei Stufe 4 bis 1.612 Euro und beim maximalen Pflegegrad 5 bis 1.995 Euro. Zudem gibt es einen Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro pro Monat. Er darf für Hilfe von ambulanten Diensten genutzt werden, der Unterstützung gewährleistet. Bei Stufe 1 ist es erlaubt, ihn für Leistungen im Bereich der Selbstversorgung zu nutzen, wie die Körperhygiene. Bei den Stufen darüber ist dies nicht erlaubt.