Reiserecht: Kein Schadensersatzanspruch gegen Reiseveranstalter bei höherer Gewalt
Richtigerweise hat das AG München (222 C 10835/11) festgestellt, dass bei einer durch höhere Gewalt (Vulkanausbruch) verzögerten Rückreise keine Schadensersatzansprüche gegen den Reiseveranstalter zustehen.
Erstellt am 02.09.2012 von Anwaltskanzlei Ferner Städteregion Aachen
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