S.I.C. Import und Export, der Handel und die Vermarktung von Früchten sowie Gemüse jeglicher Art. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte tätigen und Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen gleicher oder verwandter Art gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen. Die Gesellschaft ist auch berechtigt, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten.