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Familienrecht
Karin Stein ist seit 1997 als Rechtsanwältin tätig. Im gleichen Jahr gründete Sie gemeinsam mit einer Kollegin, die zwischenzeitlich Richterin am Familiengericht ist, die Rechtsanwaltskanzlei Stein. Bereits von Beginn ihrer Tätigkeit an konzentrierte Rechtsanwältin Stein ihre anwaltliche Tätigkeit auf einige bestimmte Rechtsgebiete, um so Ihren Mandanten eine kompetente und optimale Rechtsberatung anbieten zu können. Zu diesen Gebieten gehören:
Arbeitsrecht
Erbrecht
Familienrecht
Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Strafrecht
Verkehrsrecht
Karin Stein steht für couragierte und kompetente Vertretung im Dienste ihrer Mandanten. Seit 2005 ist Rechtsanwältin Stein Fachanwältin für Familienrecht. Auch hier ist ihre Tätigkeit gekennzeichnet von fundiertem Wissen und engagiertem Eintreten für die Belange Ihrer Mandantschaft.
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