Gerade bei inhabergeführten Unternehmen findet man es häufig vor: Einerseits ist relativ wenig Stammkapital einbezahlt, auf der anderen Seite stellen die Unternehmer ihrem Unternehmen Geld in Form von Gesellschafterdarlehen zur Verfügung. Allerdings werden diese Darlehen im Rahmen einer Kreditwürdigkeitsprüfung von den Banken nicht als Eigenkapital gewertet.
Die Ratingeinstufung des Unternehmens würde aber besser ausfallen, wenn diese Gelder dem Eigenkapital zugeordnet werden könnten. Mit einer Rangrücktrittserklärung des Darlehensgebers (in diesem Fall also des Gesellschafters) kann ein Gesellschafterdarlehen auch noch im Nachhinein in wirtschaftliches Eigenkapitalähnliche umgewandelt werden.
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