Eine Neuigkeit von Kanzlei Kaul

Neuregelung Verbraucherinsolvenz

Die Neuregelung der Verbraucherinsolvenz, verbunden mit einer möglichen Verkürzung der Restschuldbefreiungsphase ist auf dem Weg.
Am 18.07.2012 wurde der Gesetzentwurf im Bundeskabinett abgesegnet. Er soll drei Monate nach Verkündung in Kraft treten.
Kernepunkte der Neuregelung sind die Verkürzung der Wohlverhaltensperiode auf 5 Jahre, falls der Schuldner zumindest die Kosten des Verfahrens zahlen kann. Für dan Fall, dass 25% der Verbindlichkeiten beglichen werden, wird die Restschuldbefreiung schon nach drei Jahren erteilt.
Sozusagen im Gegenzug werden allerdings auch die Rechte der Gläubiger gestärkt. Diese können nunmehr jederzeit auf das Verfahren einwirken, indem sie Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung stellen.

Vor allem in der Zeit bis zum Inkrafttreten der Neuerungen wird in der anwaltlichen Beratungspaxis verstärktes Augenmerk auf die Unterschiede zwischen dem alten und neuen Recht gelegt werden müssen, um die verschiedenen Aspekte in der Schuldnerberatung wirksam umzusetzen.

Erstellt am 09.08.2012 von

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