Eine Neuigkeit von Rentenberater Michael Ritzau

Was ist besser ?- Krankengeld oder Erwerbsminderungsrente

Jeder der länger erkrankt stellt sich die Frage, welche Leistung man in Anspruch nehmen sollte. Dabei kommt erst mal die Leistung des Krankengeldes infrage. Doch sollte man auch gleich einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen?
Wenn Sie die Rentenversicherung fragen, heißt es häufig, dass das Krankengeld erst mal bis zum Ende genutzt werden sollte und anschließend ein Rentenantrag geprüft werden sollte.
Die Krankenversicherung argumentiert, dass das Krankengeld zeitlich begrenzt ist, und rät eher zu einem frühzeitigen Rentenantrag um eine dauerhafte Lösung für das eigene Einkommen zu finden.
Diese Frage ist jedoch pauschal nicht zu beantworten. Dennoch ist man mit dem Krankengeld meist besser bedient als mit einer Erwerbsminderungsrente. Dennoch gibt es viele Beispiele, in denen man auch über einen Erwerbsminderungsrentenantrag nachdenken sollte.
Vor allem wenn man im bisherigen Erwerbsleben viel verdient hat und vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit in einem Niedriglohnjob tätig war.
In diesem Beispiel ist die Berechnung des Krankengeldes unterbittlich. Sie richtet sich nur nach der letzten Tätigkeit vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Gleichzeitig verringern sich die Beitragszahlungen zur Rentenversicherung, wodurch das Rentenniveau weiter sinkt.
In dem Beispiel sollte man sich ernsthaft und auch frühestmöglich überlegen, ob ein Rentenantrag zu stellen ist. Einerseits kann die zu erwartende Rente höher sein als das Krankengeld. Weiterhin muss verhindert werden, dass der Durchschnitt der bisherigen Beitragszahlungen durch den Krankengeldbezug deutlich sinkt. Dies kann dauerhafte Renteneinbußen zur Folge haben, die sich bis in die Altersrente hineinziehen.

Daher mein Rat; lieber die Rentenansprüche durchrechnen lassen und selber vergleichen. Nicht auf die einzelnen Sozialversicherungsträger wie Kranken- oder Rentenkassen hören, sondern lieber selber rechnen oder rechnen lassen.
Für diese und weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Erstellt am 25.11.2013 von

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