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Entfernungspauschale oder Betriebsausgabenabzug bei Dreiecksfahrten

Zur Differenzierung zwischen vollen Betriebsausgabenabzug und Ansatz der Entfernungspauschale bei sogen. Dreiecksfahrten hat der 11. Senat des Finanzgerichts Münster mit Urteil vom 19. Dezember 2012 (Az. 11 K 1785/11 F) Stellung genommen.
Dabei handelt es sich um Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb, bei denen eine Einzelfahrt am Tag durch einen Mandanten/Kundenbesuch unterbrochen wird (entweder Wohnung-Mandant/Kunde-Büro-Wohnung oder Wohnung-Büro-Mandant/Kunde-Wohnung).
Die komplette Meldung lesen Sie hier (Quelle: DATEV):

http://www.datev.de/portal/ShowPage.do?pid=dpi&nid=146211

Erstellt am 20.02.2013 von

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