Zur Differenzierung zwischen vollen Betriebsausgabenabzug und Ansatz der Entfernungspauschale bei sogen. Dreiecksfahrten hat der 11. Senat des Finanzgerichts Münster mit Urteil vom 19. Dezember 2012 (Az. 11 K 1785/11 F) Stellung genommen.
Dabei handelt es sich um Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb, bei denen eine Einzelfahrt am Tag durch einen Mandanten/Kundenbesuch unterbrochen wird (entweder Wohnung-Mandant/Kunde-Büro-Wohnung oder Wohnung-Büro-Mandant/Kunde-Wohnung).
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http://www.datev.de/portal/ShowPage.do?pid=dpi&nid=146211