Heike Brandau-Rüther
45665 Recklinghausen
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Firmenbeschreibung
Neuigkeiten!
Achtung, ab August 2013 haben Sie sobald Ihr Kind 1 Jahr alt ist, einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz! Dann spielt es keine Rolle mehr ob Sie arbeiten gehen oder nicht!
Ab August 2013 werden alle Eltern gefördert, deren Kind das 1 Lebensjahr vollendet hat!
Sollten Sie arbeiten, oder studieren u.s.w. dann bekommen Sie natürlich auch vor dem 1 Geburtstag einen Betreuungsplatz gefördert!
Sie haben wenn Ihr Kind das dritte Lebensjahr noch nicht erreicht hat ein freies Wahlrecht und können entscheiden ob Ihr Kind in den Kindergarten, die Kita, oder zu einer Tagesmutter gehen soll! Sollten Ihnen die Gruppenstärken in einem Kindergarten oder einer Kita noch zu groß für Ihr Kind sein und Sie wünschen sich eine Betreuung in einem familiärem Umfeld, dann sehen Sie sich meine Seite an!
Mehr Informationen finden Sie unter: