Eine Neuigkeit von Gutachter für KFZ und Sondermaschinen

Bei Unfall Gutachter einschalten


Kochel am See - Bei einer unverschuldeten Unfallbeteiligung oder bei einem Haftpflichtschaden sollte ein freier und unabhängiger Gutachter und ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Rechtsanwalt beauftragt werden.


Dazu rät der Sachverständige Peter Schalch. Die Kosten beider müsse die Gegnerversicherung mittels Abtretungserklärung tragen. Es entstehen laut Schalch keine Kosten für den Geschädigten.

Manche Versicherungen würden sich mit einem Kostenvoranschlag begnügen, der für den Geschädigten Kosten verursache und nicht rechtskräftig sei. Dies ist laut Schalch kostengünstiger für die Versicherungen, aber Nutzungsausfall, Wiederbeschaffungswert und eine eventuelle Wertminderung würden nur bei einem Gutachten festgehalten, aber nicht bei einen Kostenvoranschlag.

Um bei Land- und Forstmaschinen die Ausfallzeiten, die genaue und professionelle Begutachtung und Einschätzung von Folgeschäden optimal abzugleichen, rät Schalch, einen Spezialisten einzuschalten

Erstellt am 16.06.2007 von

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