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Wirtschafts-Lexikon

Zahlungsziel

Als Zahlungsziel wird die Zahlungsfrist verstanden, die ein Unternehmen oder Verkäufer einem Kunden oder Einkäufer einräumt, um eine Rechnung zu begleichen. Ein Zahlungsziel ist somit ein kurzfristiger Kredit, der buchhalterisch als Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfasst werden muss. U. Walter, Inhaber eines Maschinenbauunternehmens, wurde jetzt von einem weltweit agierenden Automobilzulieferer per Fax aufgefordert, sein Zahlungsziel von 30 auf 60 Tage zu verlängern.
Ein 90-tägiges Zahlungsziel in den AGBs ist unzulässig.