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Wirtschafts-Lexikon

Solidaritätszuschlag (SolZ)

Der Solidaritätszuschlag (SolZ) stellt eine Nebensteuer zur Einkommen-, Körperschaft- und Kapitalertragsteuer dar und beläuft sich auf 5,5 Prozent der jeweiligen Steuer. Er fließt dem Bund zu und ist häufig Thema vor den Finanzgerichten bzw. dem Bundesverfassungsgericht bezüglich seiner Verfassungsmäßigkeit. Rechnet man den Solidaritätszuschlag (SolZ) dazu, so bleiben von 100 Euro Gewinn nur noch 70,17 Euro für eine Ausschüttung übrig. Darin ist die Körperschaftsteuer mit 80.000,00 DM und der Solidaritätszuschlag (SolZ) mit 4.400,00 DM enthalten.