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Wirtschafts-Lexikon

Sachbezüge

Sachbezüge stellen Ergänzungen zum regulären Lohn oder Gehalt dar, sind also alle Einnahmen abseits von Geld, geldwerte Vorteile und in Naturalienform bezahlter Lohn. Sachbezüge sind ab der Freigrenze von 44 Euro pro Monat ebenso wie Lohn- und Gehaltzahlungen steuerpflichtig.

 

Verwendung von Sachbezüge in einem Satz

  • Wird für eine erbrachte Arbeitsleistung anstelle einer Geldzahlung eine andere Form der Vergütung gewährt, bezeichnet sich dies als Sachbezug.
  • Beispiele für Sachbezüge sind freie Verpflegung, kostenlose oder verbilligte Abgabe von Gütern, kostenlose oder verbilligte Nutzung einer Wohnung.