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Wirtschafts-Lexikon

Nachlass

Der Nachlass bezeichnet das hinterlassene Ganze des aktiven sowie passiven Besitzes einer verstorbenen Person, der vererbt wird. Neben verschiedenen Objekten oder gar Schulden können hierbei auch Rechtsansprüche auf Objekte dem Nachlass zugeordnet sein und somit zur Erbschaft gehören.

Im konkreten Fall befand sich im Nachlass ein kreditfinanzierter Pkw, den die Erbin regelmäßig nutzte.

Aus dem Nachlass Max Majer sind folgende Bilder sehr interessant, die die Umgebung der Kaufmännischen Unterrichtsanstalt zeigen.