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Wirtschafts-Lexikon

Krankengeld

Krankengeld ist eine Ersatzleistung durch die Krankenkasse für den Ausfall von Arbeitsentgelt. Gezahlt wird dieses im Falle einer länger als 6 Wochen anhaltenden Krankheit. Es wird maximal 78 Wochen und in Höhe von 70% des regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelts, maximal 90% des Nettoarbeitsentgelts, gezahlt. Danach zahlen die gesetzlichen Kassen ihren Versicherten bei andauernder krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit in der Regel Krankengeld. „Der Bezug von Krankengeld neben dem Elterngeld setze eine Arbeitsunfähigkeit vor der Elternzeit voraus.“