Erwerbseinkünfte stammen aus der erwerbswirtschaftlichen Aktivität eines Staates. Die Einnahmen werden als Erwerbseinkünfte bezeichnet. Das ist unabhängig von der Organisation oder Rechtsform sowie vom Sinn und Zweck der Einnahmenerzielung. Die Abgrenzung zu Gebühren und Beiträgen ist oft schwierig. Die Erwerbseinkünfte der öffentlichen Hand in der BRD sind insgesamt fiskalisch unbedeutend.