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Wirtschafts-Lexikon

Einkommensteuer

Einkommensteuer einfach erklärt

Bei der Einkommensteuer handelt es sich um eine Gemeinschaftssteuer, welche alle Personen auf ihr erzieltes Einkommen entrichten müssen. Dabei ist jeder mit einem deutschen Wohnsitz sowie Personen, die bereits länger als sechs Monate in Deutschland leben, zur Entrichtung der Einkommensteuer verpflichtet. Auch Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben, aber ihre Einkünfte in Deutschland erzielen, sind beschränkt einkommensteuerpflichtig. Die fällige Steuer wird von den steuerpflichtigen Personen vom jeweils zuständigen Finanzamt erhoben. Im Falle einer selbstständigen Tätigkeit kann die fällige Steuer als Vorauszahlung oder mit dem Erhalt des Steuerbescheids an das zuständige Finanzamt überwiesen werden. Bei Angestellten hingegen wird die Steuer direkt vom Lohn abgezogen und ebenfalls an das zuständige Finanzamt übermittelt.

Höhe der Einkommensteuer

Wie hoch die Einkommensteuer ausfällt, ist von dem zu versteuerndem Einkommen abhängig. Dabei gilt für niedrige Einkommen ein jährlicher Grundfreibetrag, der Stand 2021 bei 9.744 Euro liegt. Alle Einkommen, die unter dieser Freibetragsgrenze liegen, müssen nicht versteuert werden. Wird diese Grenze jedoch überschritten, so muss das Einkommen versteuert werden. Hierbei gilt, je niedriger dasBei der Einkommensteuer handelt es sich um eine Gemeinschaftssteuer, welche alle Personen auf ihr erzieltes Einkommen entrichten müssen. Einkommen, desto geringer fällt schlussendlich auch die Besteuerung aus. Zur Berechnung der Einkommensteuer muss eine Einkommensteuererklärung erstellt werden. Dabei sind sowohl Selbstständige als auch Arbeitnehmer zur jährlichen Erstellung einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Bei Arbeitnehmer ist im Zuge dessen auch vom Lohnsteuerjahresausgleich die Rede. Dieser muss fristgerecht bis Ende Juli beim zuständigen Finanzamt abgegeben werden. Auf Grundlage dieser Steuererklärung werden zunächst alle Einnahmen, die eine Person aus nicht selbstständiger, selbstständiger und forstwirtschaftlicher Arbeit erzielt hat miteinander addiert. Von dieser Summe werden dann abzugsfähige Ausgaben sowie geltende Freibeträge subtrahiert. Auch der Härteausgleich sowie die geltenden Freibeträge für Kinder werden in einem nächsten Schritt abgezogen. Die so entstandene Summe bildet das Einkommen, auf das schlussendlich die Steuer entrichtet werden muss. Auf Grundlage dieses Einkommens und der Grundtabelle beziehungsweise der Splittingtabelle bei einer gemeinsamen Veranlagung wird dann die zu entrichtende Einkommensteuerhöhe bestimmt.