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Wirtschafts-Lexikon

Demokratie

Die Demokratie

Demokratie, die Herrschaft des Volkes. Das Wort bildet sich aus den griechischen Wörtern „demos“ das Volk und „kratos“ Macht, Gewalt, Herrschaft. In einer absoluten Demokratie geht alle Macht vom Volke aus. Die Bürger treffen in allen Bereichen gemeinsame Entscheidungen in Form von Abstimmungen, bei denen das Mehrheitsprinzip bestimmt. In einer Demokratie herrscht das Prinzip der Gewaltenteilung.

Die Gewaltenteilung – Legislative, Exekutive und Judikative

Die drei Gewalten sind die Exekutive, Legislative und Judikative. Die Legislative, die gesetzgebende Gewalt befindet sich in Deutschland bei Bundestag, Landtagen und Bundesrat. Der Bundesrat besteht aus von den Landesregierungen gewählten Vertretern. Die Exekutive, die ausführende Gewalt, befindet sich bei der Bundesregierung, sowie auch der Polizei. Deren Aufgabe ist es die von der Legislative beschlossenen Gesetze auszuführen bzw. durchzusetzen. Als Judikative bezeichnet man die rechtsprechende Gewalt, sie liegt bei den Gerichten. Die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts besteht darin, die Einhaltung der deutschen Verfassung zu überwachen. Sollte ein neues Gesetz, demnach verfassungswidrig sein, kann es durch das Gericht verhindert werden. Die Überwachung untereinander ist ebenso die Aufgabe der einzelnen Gewalten, so wird verhindert, dass die gesamte Macht bei einer einzelnen Person liegt.

In einer absoluten Demokratie geht alle Macht vom Volke aus. Die Bürger treffen in allen Bereichen gemeinsame Entscheidungen in Form von Abstimmungen, bei denen das Mehrheitsprinzip bestimmt.

Die repräsentative Demokratie

Bei einer repräsentativen Demokratie geht die Macht nicht unmittelbar vom Bürger aus, sondern von einer vom Volk gewählten Vertretung. In Deutschland sind die Parlamente die Volksvertretung. Der Bundestag, der Bundesrat und die Landtage, treffen in Abstimmungen die Entscheidungen für den Staat und die einzelnen Länder. Es handelt sich dabei um eine Vertretung auf Zeit. In Deutschland findet die Wahl zum Bundestag alle vier Jahre statt und die Wahlen für die einzelnen Landtage alle fünf Jahre. Hier wird nicht die Regierung direkt gewählt. Sie wird vom Bundestag und von der Bundesversammlung gewählt. Die Bundesversammlung wiederum besteht aus ausgesandten Volksvertretern der einzelnen Landtage. Wahlberechtigt für den Bundestag sind alle Bürger und Bürgerinnen, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und das 18. Lebensjahr vollendet haben.