/ Infocenter
Wirtschafts News & Business Wissen

Alle Buchstaben

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W Z

Gleiche Buchstaben

Wirtschafts-Lexikon

Berufsausbildungsverhältnis

Was versteht man unter einem Berufsausbildungsverhältnis?

Das Berufsausbildungsverhältnis ist ein Arbeitsverhältnis zwischen Ausbilder und Auszubildenden. Das Rechtsverhältnis ist durch einen Ausbildungsvertrag geregelt, der alle wichtigen Vorschriften und Bestandteile des Beschäftigungsverhältnisses enthält. Unter einer Ausbildung versteht man eine berufliche Tätigkeit, bei der dem Auszubildenden das nötige Wissen und die erforderlichen Fähigkeiten vermittelt werden, damit er den Beruf erfolgreich ausüben kann. Das Berufsausbildungsverhältnis findet seine Grundlage im Berufsbildungsgesetz (BBiG). Die Bestimmungen im Arbeitsvertrag dürfen dabei nicht zu Lasten des Auszubildenden sein.

Diese Angaben sind im Ausbildungsvertrag zu finden

Ohne Berufsausbildungsvertrag kann es dabei zu keiner Ausbildung kommen. Die wichtigsten Bestimmungen für den Vertrag werden durch das Berufsbildungsgesetz (BBiG) festgelegt, wobei die Mindestinhalte aus folgenden Punkten bestehen:

  • Beginn und Dauer der BerufsausbildungWas ist ein Berufsausbildungsverhältnis
  • tägliche Arbeitszeit
  • Dauer der Probezeit
  • Urlaub – Höhe der Vergütung
  • Art der Ausbildung
  • Gliederung und Ziel des Arbeitsverhältnisses
  • Kündigung bzw. Voraussetzungen für eine Kündigung

Sind beide Parteien, sprich Ausbilder und Auszubildender, mit den Vertragsmodalitäten vertraut und einverstanden, wird der Ausbildungsvertrag abgeschlossen. Sollte der Auszubildende noch nicht volljährig sein, so muss ein Erziehungsberechtigter dem Vertrag zustimmen.

Ablauf der Ausbildung

Zunächst befindet sich der Auszubildende in einer Probezeit. Diese dauert mindestens vier Wochen und maximal vier Monate. Während der Probezeit hat der Auszubildende die Chance, den Beruf genauer kennenzulernen und für sich selbst zu entscheiden, ob er die Beschäftigung tatsächlich ausüben möchte. Gleichzeitig hat aber auch die Ausbilder die Möglichkeit zu prüfen, ob der Auszubildende für den Beruf geeignet ist. Eine fristlose schriftliche Kündigung ohne Grund ist dabei von beiden Seiten innerhalb der Probezeit möglich. Nach Ende der Probezeit hat das Berufsausbildungsverhältnis die Dauer, die im Vertrag vereinbart wurde. Mit erfolgreich bestandener Abschlussprüfung hat der Auszubildende seine Lehrzeit abgeschlossen und ist damit rechtlich befugt, den Beruf als normale Arbeitskraft auszuüben. Fristlose Kündigungen nach der Probezeit sind weiterhin möglich, allerdings nur bei einem gravierenden Grund.