Gefährderansprache des Täters durch die Polizei
Eine der Maßnahmen, die sich bei Stalkingtaten bewährt haben, ist die schnelle Gefährderansprache des Täters durch Polizeibeamte.
Die Polizeibeamten suchen den Täter, gegen den eine Anzeige erstattet wurde und der dazu natürlich namentlich bekannt sein muß, in seiner Wohnung auf und sprechen ihn gezielt auf seine Stalkinghandlungen an.
Der Täter merkt dadurch, daß er "aufgefallen" ist und nunmehr im Visier der Polizei steht.
Dies reicht in vielen Fällen aus, ihn von weiteren Stalkinghandlungen abzuhalten.
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